
Was ist eine Elektrofachkraft (EFK)?
Was ist eine Elektrofachkraft (EFK)? – Ausbildung, Qualifikation und Verantwortung
„Ich bin gelernter Elektriker – also bin ich automatisch Elektrofachkraft.“
Diesen Satz hört man in der Praxis immer wieder. Genauso häufig begegnet einem die andere Variante: Ein Mitarbeiter besucht einen Lehrgang, bekommt anschließend eine Bescheinigung und gilt ab diesem Zeitpunkt als Elektrofachkraft.
Beides greift zu kurz.
Die Elektrofachkraft, kurz EFK, ist kein eigener Ausbildungsberuf. Gleichzeitig entsteht diese Qualifikation auch nicht allein dadurch, dass jemand ein Seminar besucht. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Person aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnis der einschlägigen Normen in der Lage ist, die ihr übertragenen Arbeiten zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen. Genau an dieser Stelle steckt der wichtigste Punkt: Es geht immer um die übertragenen Arbeiten. Niemand ist automatisch Elektrofachkraft für die gesamte Elektrotechnik.
Die Anforderungen an eine Elektrofachkraft ergeben sich dabei nicht nur aus dem VDE-Regelwerk. Dahinter steht ein Zusammenspiel aus Arbeitsschutzrecht, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln. Für den betrieblichen Alltag ist vor allem das Arbeitsschutzgesetz wichtig. Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen, die mit einer Tätigkeit verbunden sind. Dazu kann auch gehören, dass ein Beschäftigter für eine Aufgabe nicht ausreichend qualifiziert oder unterwiesen ist. § 7 ArbSchG geht noch einen Schritt weiter. Bei der Übertragung von Aufgaben muss berücksichtigt werden, ob der Beschäftigte überhaupt in der Lage ist, diese sicher auszuführen. Der Gedanke dahinter ist recht einfach: Aufgabe und Qualifikation müssen zusammenpassen. Für elektrotechnische Tätigkeiten kommen unter anderem die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ hinzu. Fachlich konkretisiert wird das unter anderem durch die DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ und die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Man kann sich durch all diese Regelwerke arbeiten, am Ende bleibt aber immer dieselbe Frage:

Kann die ausgewählte Person genau diese elektrotechnische Aufgabe fachlich und sicher beherrschen?
Eine Ausbildung „zur Elektrofachkraft“ gibt es in diesem Sinne nicht. Ausbildungsberufe sind beispielsweise Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik oder Elektroniker für Automatisierungstechnik. Auch ein Meister-, Techniker- oder Studienabschluss im Bereich Elektrotechnik kann eine entsprechende fachliche Grundlage bilden. Eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung ist im Regelfall eine wesentliche Voraussetzung, sie beantwortet aber noch nicht automatisch die Frage, für welche Arbeiten jemand heute tatsächlich als Elektrofachkraft eingesetzt werden kann. Ein einfaches Beispiel macht das deutlich: Ein Elektroniker hat vor 20 Jahren seine Ausbildung abgeschlossen und danach viele Jahre ausschließlich im technischen Vertrieb gearbeitet. Nun soll er wieder eigenverantwortlich elektrische Anlagen verändern und deren sicheren Zustand beurteilen. Seine Ausbildung ist natürlich nicht verschwunden. Trotzdem muss man sich fragen, wie es heute mit seinen praktischen Erfahrungen aussieht, welche Kenntnisse noch vorhanden sind und ob er mit dem aktuellen Regelwerk vertraut ist. Genau deshalb ist der Satz „Einmal Elektrofachkraft, immer Elektrofachkraft“ zu pauschal.
Auf der anderen Seite sollte man genauso wenig den Eindruck erwecken, dass ausschließlich ein bestimmter Berufsabschluss zählt. Für begrenzte Teilgebiete der Elektrotechnik können unter bestimmten Voraussetzungen auch mehrjährige praktische Tätigkeiten und entsprechende Qualifizierungen eine Rolle spielen. Das bedeutet aber keinesfalls, dass ein kurzer Lehrgang einen elektrotechnischen Berufsabschluss ersetzt. Es geht am Ende nicht darum, was auf irgendeinem Zertifikat steht, sondern darum, was eine Person tatsächlich kann und für welches Arbeitsgebiet diese Kenntnisse und Erfahrungen ausreichen.
Gerade dieser Punkt wird in Unternehmen häufig unterschätzt. Deshalb sollte die Frage im Betrieb eigentlich nicht nur lauten: „Ist Herr Müller Elektrofachkraft?“ Viel sinnvoller ist die Frage: „Für welche konkreten Tätigkeiten und für welches Arbeitsgebiet ist Herr Müller Elektrofachkraft?“ Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer bloßen Bezeichnung und einer tatsächlichen fachlichen Bewertung.
Auch bei Seminaren wird gerne zu einfach gedacht. Natürlich kann ein Seminar sehr sinnvoll sein. Es kann vorhandenes Wissen auffrischen, Änderungen im Regelwerk vermitteln, Messverfahren erklären oder praktische Fähigkeiten vertiefen. Für jemanden, der bereits eine passende elektrotechnische Grundlage besitzt, kann eine Weiterbildung deshalb ein wichtiger Bestandteil des Fachkundeerhalts sein. Was ein Seminar aber nicht kann, ist unabhängig von der persönlichen Ausgangssituation sämtliche Voraussetzungen einer Elektrofachkraft herzustellen. Wer keine ausreichende elektrotechnische Grundlage besitzt, wird nicht allein dadurch zur Elektrofachkraft, dass er zwei oder drei Tage einen Lehrgang besucht und anschließend ein Zertifikat bekommt. Umgekehrt wäre es genauso falsch, Weiterbildung für unwichtig zu halten. Normen ändern sich, Technik entwickelt sich weiter und Prüfverfahren verändern sich. Wer Fachverantwortung übernimmt, muss fachlich am Ball bleiben. Hier gehören deshalb Qualifikation, praktische Erfahrung und Weiterbildung zusammen. Eine Teilnahmebescheinigung zeigt zunächst einmal, dass jemand an einer Schulung teilgenommen hat. Sie ersetzt aber nicht die Gesamtbewertung der fachlichen Eignung.
Auswahlverantwortung des Unternehmers
Die Verantwortung dafür beginnt im Unternehmen beim Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. § 7 Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass bei der Übertragung von Aufgaben berücksichtigt wird, ob der Beschäftigte dafür geeignet und befähigt ist. Für elektrotechnische Arbeiten wird § 3 der DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise DGUV Vorschrift 4 noch konkreter. Danach muss der Unternehmer dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und instand gehalten werden. Natürlich kann sich der Unternehmer bei dieser Bewertung fachlich unterstützen lassen. Was allerdings nicht funktioniert, ist die Verantwortung einfach an eine Schulungsbescheinigung abzugeben. „Der war doch auf einem Lehrgang“ ist keine ausreichende Grundlage für eine funktionierende elektrotechnische Organisation.
Gleichzeitig trägt auch die Elektrofachkraft selbst Verantwortung. Dazu gehört nicht nur, eine Arbeit technisch ausführen zu können, sondern auch zu erkennen, wann die eigenen Kenntnisse nicht ausreichen oder eine Aufgabe außerhalb des eigenen Fachgebietes liegt.
Was ist also eine Elektrofachkraft?
Hier lässt sich die Antwort am besten über die konkrete Tätigkeit erklären. Eine Elektrofachkraft ist nicht allein deshalb Elektrofachkraft, weil sie irgendwann einen passenden Berufsabschluss erworben hat. Und sie wird auch nicht allein durch ein Seminar oder ein Zertifikat dazu. Entscheidend ist, ob sie für die Arbeiten, die ihr heute übertragen werden, über die notwendige Qualifikation, die erforderlichen Kenntnisse und praktische Erfahrung sowie die Kenntnis der einschlägigen Normen verfügt. Deshalb sollte die entscheidende Frage im Unternehmen nicht nur lauten: „Hat der Mitarbeiter eine elektrotechnische Ausbildung?“ Die bessere Frage ist: „Für welche konkreten elektrotechnischen Tätigkeiten besitzt dieser Mitarbeiter heute die notwendige Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrung?“ Wer diese Frage sauber beantwortet, hat bereits einen wichtigen Schritt für eine funktionierende und vor allem sichere elektrotechnische Organisation getan.