Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SchelBi
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Seminare, Schulungen, Weiterbildungen, Workshops und damit zusammenhängende Leistungen von SchelBi, Florian Scheller, Markt 26, 06295 Lutherstadt Eisleben, nachfolgend „SchelBi“ genannt.
Das Angebot von SchelBi richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Eine natürliche Person kann Leistungen von SchelBi nur buchen, wenn sie bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SchelBi ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen zwischen SchelBi und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Inhalt und Umfang der von SchelBi zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuell getroffenen Vereinbarung.
Angebote von SchelBi gelten für die darin angegebene Bindungsfrist.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot von SchelBi innerhalb der angegebenen Bindungsfrist annimmt oder SchelBi eine Bestellung beziehungsweise Beauftragung des Auftraggebers ausdrücklich bestätigt.
Vertragsschlüsse und Auftragsbestätigungen können insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Bei einer unmittelbar über die Website angebotenen Online-Buchung richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach den dort während des Buchungsvorgangs dargestellten Bedingungen.
Eine automatisierte Eingangs- oder Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Auftrags dar, sofern aus ihr nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.
§ 3 Leistungsumfang
SchelBi erbringt insbesondere Seminare, Schulungen, Weiterbildungen und Workshops im Bereich Elektrotechnik, Elektrosicherheit und angrenzender Fachgebiete.
Maßgeblich für Art, Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort und Durchführungsform ist die jeweilige vertragliche Vereinbarung.
Schulungen können insbesondere als Inhouse-Präsenzveranstaltung, sonstige Präsenzveranstaltung oder Live-Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
SchelBi ist berechtigt, Inhalte, Reihenfolge, Lehrmethoden oder Seminarunterlagen in fachlich sachgerechter Weise anzupassen, insbesondere wenn dies aufgrund geänderter Rechtsvorschriften, technischer Regeln, Normen, DGUV-Regelwerke oder aufgrund des Standes der Technik erforderlich ist. Der vereinbarte wesentliche Charakter und das Schulungsziel dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Zusätzliche Leistungen wie umfangreiche kundenspezifische Konzeptentwicklungen, Vor-Ort-Analysen, gesonderte Beratungsleistungen oder die Erstellung individuell angefertigter Unterlagen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 4 Mitwirkungspflichten bei Inhouse-Veranstaltungen
Der Auftraggeber stellt die für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen organisatorischen, räumlichen und technischen Voraussetzungen bereit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Hierzu können insbesondere gehören:
ein geeigneter Schulungsraum,
ausreichende Sitz- und Arbeitsmöglichkeiten,
erforderliche Stromversorgung,
Präsentationsmöglichkeiten,
Internetzugang, soweit für das Seminar erforderlich,
Zugang zu vereinbarten betrieblichen Bereichen,
vereinbarte Arbeitsmittel, Anlagen oder Prüfobjekte sowie
die Einhaltung der betrieblichen Sicherheits- und Zutrittsbestimmungen.
Der Auftraggeber informiert SchelBi rechtzeitig über besondere betriebliche Gefährdungen, Sicherheitsanforderungen, Zutrittsvoraussetzungen und sonstige Umstände, die für die Durchführung der Veranstaltung relevant sind.
Soweit für bestimmte praktische Übungen fachliche oder betriebliche Voraussetzungen der Teilnehmer erforderlich sind, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, nur entsprechend geeignete Personen teilnehmen zu lassen, sofern SchelBi diese Voraussetzungen vor Vertragsschluss mitgeteilt hat.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die SchelBi aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung erforderlicher Mitwirkungspflichten entstehen, können dem Auftraggeber in angemessenem Umfang zusätzlich berechnet werden.
§ 5 Online-Seminare
Bei Online-Seminaren ist der Auftraggeber für die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf seiner Seite verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere eine ausreichend stabile Internetverbindung, geeignete Hard- und Software sowie gegebenenfalls Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.
Von SchelBi zur Verfügung gestellte persönliche Zugangsdaten dürfen nur von den angemeldeten beziehungsweise vereinbarten Teilnehmern verwendet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
Vorübergehende technische Störungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder Teilnehmers liegen, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Seminargebühr.
Bei erheblichen technischen Störungen im Verantwortungsbereich von SchelBi wird SchelBi eine angemessene Lösung anbieten, beispielsweise die Fortsetzung der Veranstaltung, einen Ersatztermin oder eine sonstige gleichwertige Lösung.
Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen eines Seminars sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SchelBi nicht zulässig.
§ 6 Preise, Umsatzsteuer und Nebenkosten
Maßgeblich ist die im jeweiligen Angebot beziehungsweise Auftrag vereinbarte Vergütung.
Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Fahrtkosten, Reisezeiten, Übernachtungskosten, Bahn-, Flug-, Park- und sonstige notwendige Reisekosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder sich aus dem angenommenen Angebot ergibt.
Umfang und Berechnung solcher Nebenkosten richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot.
§ 7 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
SchelBi stellt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich nach Durchführung der Leistung in Rechnung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.
Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Entgeltforderungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen über Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale.
SchelBi bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachgewiesenen Verzugsschadens vorbehalten.
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von SchelBi nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und eine Beschränkung der Aufrechnung im Einzelfall unangemessen wäre.
§ 8 Stornierung durch den Auftraggeber
Vereinbarte Seminartermine sind verbindlich.
Der Auftraggeber kann einen Auftrag in Textform stornieren.
Bei einer Stornierung werden folgende pauschalierte Stornierungskosten auf die vereinbarte Seminarvergütung erhoben:
bis einschließlich 22 Kalendertage vor Seminarbeginn: kostenfrei,
21 bis 8 Kalendertage vor Seminarbeginn: 50 %,
7 bis 3 Kalendertage vor Seminarbeginn: 75 %,
weniger als 3 Kalendertage vor Seminarbeginn oder bei Nichtdurchführung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund: 90 %.
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei SchelBi.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass SchelBi kein Schaden beziehungsweise keine Aufwendungen entstanden sind oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die jeweilige Pauschale ist.
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Übernachtungs- oder sonstige unmittelbar auftragsbezogene Fremdkosten können zusätzlich verlangt werden, soweit sie nicht bereits durch die Stornierungspauschale abgegolten sind.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere in Fällen, in denen SchelBi eine Pflichtverletzung zu vertreten hat, bleiben unberührt.
§ 9 Terminverschiebungen durch den Auftraggeber
Ein Anspruch auf Verschiebung eines bereits verbindlich vereinbarten Seminartermins besteht nicht.
SchelBi wird einem rechtzeitig gestellten Verschiebungswunsch nach Möglichkeit entsprechen.
Wird einer Terminverschiebung zugestimmt, können dem Auftraggeber bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Fremdkosten berechnet werden.
Weitergehende Bedingungen einer Terminverschiebung werden zwischen SchelBi und dem Auftraggeber individuell abgestimmt.
§ 10 Verhinderung, Ersatzdozent und höhere Gewalt
Sofern nicht ausdrücklich die persönliche Durchführung durch einen bestimmten Dozenten vereinbart wurde, ist SchelBi berechtigt, einen fachlich und didaktisch geeigneten Ersatzdozenten einzusetzen.
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstiger von SchelBi nicht zu vertretender Umstände nicht wie vereinbart durchgeführt werden und steht kein geeigneter Ersatz zur Verfügung, ist SchelBi berechtigt, die Veranstaltung auf einen zumutbaren Ersatztermin zu verlegen.
Entsprechendes gilt bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von SchelBi nicht zu vertretenden Umständen, welche die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Kann innerhalb angemessener Zeit kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden, werden bereits gezahlte Vergütungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 15 dieser AGB.
§ 11 Verhalten und Ausschluss von Teilnehmern
SchelBi kann Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn diese die Veranstaltung trotz angemessener vorheriger Aufforderung erheblich stören, andere Teilnehmer oder den Dozenten gefährden oder gegen wesentliche Sicherheitsvorgaben verstoßen.
Eine vorherige Aufforderung ist nicht erforderlich, wenn aufgrund der Art oder Schwere des Verhaltens eine sofortige Reaktion erforderlich ist.
Hat der Teilnehmer den Ausschluss schuldhaft verursacht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Seminargebühr.
§ 12 Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate und fachliche Qualifikation
SchelBi kann nach Maßgabe des jeweiligen Seminarangebots Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder sonstige Qualifikationsnachweise ausstellen.
Diese dokumentieren den jeweiligen Seminarinhalt, die Teilnahme und gegebenenfalls eine im Seminar durchgeführte Lernerfolgskontrolle.
Soweit nicht ausdrücklich gesetzlich oder aufgrund des einschlägigen Regelwerks etwas anderes vorgesehen ist, bewirkt die Teilnahme an einem Seminar oder die Ausstellung eines Zertifikats für sich allein keine betriebliche Bestellung, Beauftragung oder Funktionsübertragung.
Insbesondere ersetzt die Teilnahme nicht automatisch die vom Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer erforderliche Prüfung, ob sämtliche persönlichen, fachlichen, beruflichen und betrieblichen Voraussetzungen für eine konkrete Tätigkeit oder Funktion erfüllt sind.
Dies gilt insbesondere für Funktionen und Qualifikationen wie:
Elektrofachkraft (EFK),
elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP),
verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK),
zur Prüfung befähigte Person sowie
vergleichbare Funktionen nach gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen oder technischen Regelwerken.
Soweit für eine Tätigkeit zusätzlich Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit, betriebliche Einweisung, praktische Erfahrung, Bestellung, Beauftragung oder sonstige Voraussetzungen erforderlich sind, bleiben deren Prüfung und Umsetzung in der Verantwortung des hierfür zuständigen Arbeitgebers beziehungsweise Unternehmers.
§ 13 Fachliche Inhalte, Normen und technische Regelwerke
SchelBi erstellt und vermittelt Seminarinhalte mit fachlicher Sorgfalt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung beziehungsweise Durchführung zugrunde gelegten Rechtslage, technischen Regeln und anerkannten fachlichen Erkenntnisse.
Gesetze, Verordnungen, DGUV-Regelwerke, Technische Regeln, DIN-/VDE-Normen und sonstige technische Regelwerke können geändert, ergänzt oder ersetzt werden.
Seminarunterlagen stellen daher keinen Anspruch darauf dar, dauerhaft den jeweils aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Normung oder Technik wiederzugeben.
Bei einer späteren praktischen Anwendung ist der Auftraggeber beziehungsweise die jeweils fachlich verantwortliche Person dafür verantwortlich, die zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen, technischen und betrieblichen Anforderungen zu berücksichtigen.
Seminarinhalte ersetzen keine konkrete Gefährdungsbeurteilung, Planung, Prüfung oder fachliche Entscheidung für einen individuellen betrieblichen Einzelfall, soweit eine solche Leistung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.
§ 14 Seminarunterlagen, Urheberrecht und Nutzungsrechte
Von SchelBi bereitgestellte Seminarunterlagen, Präsentationen, Grafiken, Tabellen, Checklisten, Arbeitshilfen, Konzepte und sonstige Inhalte können urheberrechtlich oder auf andere Weise geschützt sein.
Teilnehmer erhalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die ihnen überlassenen Unterlagen für eigene berufliche Zwecke zu verwenden.
Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an außenstehende Dritte, kommerzielle Verwertung oder Verwendung für eigene Schulungsangebote ist ohne vorherige Zustimmung von SchelBi nicht gestattet.
Eine Weitergabe der für ein konkretes Seminar bereitgestellten Teilnehmerunterlagen an die für dieses Seminar vereinbarten Teilnehmer ist zulässig, soweit dies dem vereinbarten Zweck entspricht.
Ton-, Bild-, Video- und Bildschirmaufzeichnungen vollständiger oder wesentlicher Teile einer Veranstaltung sowie deren Weitergabe oder Veröffentlichung bedürfen der vorherigen Zustimmung von SchelBi.
§ 15 Haftung
SchelBi haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit dieses anwendbar ist, sowie
in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet SchelBi nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter, Dozenten sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von SchelBi.
Die Verantwortung des Auftraggebers für die konkrete betriebliche Umsetzung von Seminarinhalten, für betriebliche Bestellungen und Aufgabenübertragungen sowie für die Beurteilung der Qualifikation seiner Beschäftigten bleibt unberührt. Dies schließt eine Haftung von SchelBi für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen nicht aus.
§ 16 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche, technische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
bereits öffentlich bekannt sind,
der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden oder
aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Die Weitergabe vertraulicher Informationen an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater oder sonstige Personen, die diese Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen, bleibt zulässig.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von SchelBi.
§ 18 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von SchelBi.
Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften sowie der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.